Fragen zum Kosten- und Finanzierungsplan
Was ist ein Kosten- und Finanzierungsplan?
Ein Finanzierungsplan ist die strukturierte Darstellung aller geplanten Einnahmen und Ausgaben eines Projekts. Er dient der Förderstelle zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit.
- Übersicht aller geplanten Einnahmen und Ausgaben
- Aufschlüsselung nach Fördermitteln, Eigenanteil (Eigenmitteln, Drittmitteln)
- Muss realistisch und nachvollziehbar sein
Was sind Zuwendungen Dritter?
Wenn weitere öffentliche Fördergeber beteiligt sind, muss allen ein identischer, ausgeglichener Finanzierungsplan vorgelegt werden – Einnahmen und Ausgaben müssen sich exakt entsprechen.
Was gehört in den Ausgabenplan?
Typische Posten sind Reise- und Übernachtungskosten, Honorare, Personalkosten, Material, Raummieten und Werbekosten.
Darf der Kostenplan geändert werden?
Ja – aber nur bis zu 20 % Abweichung. Größere Änderungen müssen schriftlich und rechtzeitig mit dem Formular „Änderungen im KFP“ beim Kulturbüro eingereicht werden.
Was ist bei Honorar- und Werkverträgen zu beachten?
Sie müssen schriftlich abgeschlossen werden und Angaben zu Vertragspartnern, Leistungsumfang, Zeitraum, Honorarhöhe und steuerlichen Pflichten enthalten. Mindestlohnregelungen sind einzuhalten.
Was zählt als Sachausgabe?
Direkt projektbezogene Kosten wie Honorare, Verbrauchsmaterialien, Raummieten, Werbekosten, Publikationen, GEMA-Gebühren, Reisekosten und ggf. Versicherungen.
Welche Reisekosten oder Ausgaben für Reisen können abgerechnet werden und auf welcher Kalkulationsgrundlage?
Reisen, die in unmittelbarem Zusammenhang zum Projekt stehen und dafür erforderlich sind, können als förderfähige Kosten oder Ausgaben geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes und der dazugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz können zur Ermittlung förderfähiger Kosten oder Ausgaben herangezogen werden.
Was ist die Ausländersteuer?
Künstler/-innen ohne Wohnsitz in Deutschland können einkommensteuerpflichtig sein. Ob die sogenannte „Ausländersteuer“ anfällt, prüft das zuständige Finanzamt.
Wann ist die Künstlersozialabgabe fällig?
Wenn künstlerische Leistungen Dritter verwertet werden, kann eine Abgabepflicht bestehen. Die Künstlersozialkasse entscheidet im Einzelfall.
Wie darf ich Leistungen vergeben?
Leistungen bis zu 1.000 € netto dürfen ohne Vergabeverfahren direkt vergeben werden. Bei einem Auftragswert über 1.000 € sind mindestens drei schriftliche Angebote einzuholen. Die Vergabeentscheidung ist nachvollziehbar zu dokumentieren und auf Anfrage mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. Dabei sind die haushaltsrechtlichen Grundsätze gemäß § 12 Abs. 2 UVgO zu beachten.
Was muss ich bei der Inventarisierung beachten?
Gegenstände mit einem Anschaffungswert über 800 € netto müssen inventarisiert und für den Zuwendungszweck genutzt werden. Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre. Nach Ablauf dürfen Sie frei über die Gegenstände verfügen. Eine Inventarliste ist dem Verwendungsnachweis beizufügen.
Wie wird mit Publikationen umgegangen?
Die Stadt Frankfurt (Oder) muss bei Veröffentlichungen und Werbemaßnahmen als Fördermittelgeber genannt werden. Das Logo erhalten Sie im Kulturbüro bei der/dem zuständigen Sachbearbeiter/-in für Einzelprojektförderung oder der Pressestelle der Stadt Frankfurt (Oder). Zwei Belegexemplare je Publikation sind dem Kulturbüro mit dem Verwendungsnachweises kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Sind Versicherungen förderfähig?
Nur, wenn sie für das Projekt notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben sind.
Was gilt für die Umsatzsteuerbefreiung?
Einrichtungen wie Theater, Museen oder Chöre können umsatzsteuerbefreit sein – dies muss beim Finanzamt beantragt werden und bei Einreichung eines Projektantrages dem Kulturbüro ausgehändigt werden.