Einzelprojektförderung
Aktuelles
Die nächste Antragsfrist endet am Freitag, 31.01.2025 und betrifft Projekte, die im Jahr 2025 realisiert werden sollen.
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Bitte beachten Sie die neue Kulturförderrichtlinie geltend ab dem 01. Juli 2024!
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NEU: Die Beantragung von Projekten für die erste Antragsfrist ist ab sofort auch online möglich.
Eine weitere Frist für die Einreichung von Projektanträgen (die in 2025 realisiert werden sollen) ist der 31.03.2025.
Voraussetzung und Umfang
Voraussetzungen für eine Einzelprojektförderung
Die zur Verfügung stehenden Mittel dienen der Förderung künstlerischer und kultureller Projekte. Die Projekte bzw. Maßnahmen sollen allen Bürgern/innen zugänglich sein, ein öffentliches Interesse erwarten lassen, Eigeninitiative, Mitverantwortung und Innovation unterstützen und fördern. Sie sollen ortsbezogen, die Kulturszene belebend und können kunstspartenübergreifend sein.
Umfang der Förderung
Gefördert werden können Kulturelle Leistungen aus den künstlerischen Bereichen, der Darstellenden und der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur und des Films.
Informationen zur Antragstellung
Wenn Sie ein Projekt beantragen möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf unserer Homepage veröffentlichte Kulturförderrichtlinie und prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch das Kulturbüro in Frage kommt.
Beantragung von Projekten
Zuwendungen der Stadt Frankfurt (Oder) werden nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist über das Online-Portal des Kulturbüros zu stellen.
- Der Antrag ist zusätzlich in ausgedruckter Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Kulturbüro einzureichen. Liegt dieser nicht spätestens am 6. Werktag nach Fristende beim Kulturbüro vor, gilt er als nicht eingereicht.
- Maßgeblich ist der Eingang durch die persönliche Abgabe oder der postalische Eingang im Kulturbüro (Lindenstraße 7, 15230 Frankfurt (Oder)).
Bitte lesen Sie die Hinweise zur Antragstellung/Worterklärungen in den Informationsfeldern an den jeweiligen Fragen aufmerksam und wenden Sie sich bei Rückfragen direkt an das Kulturbüro.
Vorzeitiger Maßnahmebeginn
Es ist möglich, einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen, um vor Freigabe und Erstellung eines Zuwendungsbescheides mit dem Projekt zu beginnen. Dieser ist über das Online-Portal des Kulturbüros zu stellen.
- Der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn ist zusätzlich in ausgedruckter Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Kulturbüro einzureichen.
Änderungen
Der/Die Zuwendungsempfänger/in hat dem Kulturbüro gegenüber eine Mitteilungs- und Informationspflicht. Mit diesem Antrag können Sie eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes, Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan oder sonstige Änderungen beantragen.
- Der Änderungsantrag ist zusätzlich in ausgedruckter Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Kulturbüro einzureichen.
Auszahlung der Mittel
Die Auszahlung der Zuwendung oder eines Teilbetrages erfolgt nur auf Ihre Anforderung hin. Dafür ist das Formular „Mittelanforderung“ auf unserer Homepage unter Downloads zu verwenden.
- Die Mittelanforderung ist zusätzlich in ausgedruckter Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Kulturbüro einzureichen.
Verwendungsnachweis
Anlagen für den Verwendungsnachweis
Übersicht geförderte Projekte
- Übersicht geförderte Projekte 2022 (1) (PDF, 85 kB)
- Übersicht geförderte Projekte 2022 (2) (PDF, 48 kB)
- Übersicht geförderte Projekte 2022 (3) (PDF, 51 kB)
- Übersicht geförderte Projekte 2023 (1) (PDF, 49 kB)
- Übersicht geförderte Projekte 2023 (2) (PDF, 46 kB)
- Übersicht geförderte Projekte 2023 (3) (PDF, 46 kB)
- Übersicht geförderte Projekte 2024 (1) (PDF, 100 kB)
- Übersicht geförderte Projekte 2024 (2) (PDF, 46 kB)
Kommunale Fördermöglichkeiten
Sie finden in der nachfolgenden Übersicht eine Zusammenstellung "Kommunaler Fördermöglichkeiten", die als Unterstützung bei der Umsetzungen von neuen Projektideen helfen soll.