Einzelprojektförderung
Voraussetzungen für eine Einzelprojektförderung
Die zur Verfügung stehenden Mittel dienen der Förderung künstlerischer und kultureller Projekte. Die Projekte bzw. Maßnahmen sollen allen Bürgern/innen zugänglich sein, ein öffentliches Interesse erwarten lassen, Eigeninitiative, Mitverantwortung und Innovation unterstützen und fördern. Sie sollen ortsbezogen, die Kulturszene belebend und können kunstspartenübergreifend sein.
Umfang der Förderung
Gefördert werden können Kulturelle Leistungen aus den künstlerischen Bereichen, der Darstellenden und der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur und des Films.
Informationen zur Antragstellung
Wenn Sie ein Projekt beantragen möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf unserer Homepage veröffentlichte Kulturförderrichtlinie und prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch das Kulturbüro in Frage kommt.
Aktuelles
Die dritte Antragsfrist für Projekte in 2023 endet am Freitag, 31.03.2023.
Maßgeblich ist der Eingang durch die persönliche Abgabe oder der postalische Eingang im Kulturbüro (Lindenstraße 7, 15230 Frankfurt (Oder)).
Weitere Fristen für die Einreichung von Projektanträgen sind: 30. September 2023 und der 31.01.2024.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Abgabe:
Eine persönliche Abgabe ist i.d.R. montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 12:30 bis 16:00 Uhr bei Frau Ehm oder im Sekretariat möglich. Am 31. März 2023 können die Anträge im Zeitfenster von 07:30 bis 16:00 Uhr abgegeben werden.
Bitte lesen Sie die Hinweise zur Antragstellung/Worterklärungen auf der Rückseite des Antrages (Downloads) aufmerksam und wenden Sie sich bei Rückfragen direkt an das Kulturbüro.
Auszahlung der Mittel
Die Auszahlung der Zuwendung oder eines Teilbetrages erfolgt nur auf Ihre Anforderung hin. Dafür ist das Formular „Mittelanforderung“ auf unserer Homepage unter Downloads zu verwenden.
Verwendungsnachweis
Alle nötigen Informationen zum Verwendungsnachweis finden Sie im Dokument „Verwendungsnachweis“ (Downloads).
Hinweise
Alle Unterlagen sind maschinell ausgefüllt und in einfacher Ausführung innerhalb der Frist im Kulturbüro abzugeben.