Inhalt

Einzelprojektförderung

Aktuelles

  • Bis zum 31.03.2026 können im Kulturbüro Anträge für Projekte des zweiten Halbjahres 2026 eingereicht werden.

  • Sie können Ihren Antrag schriftlich oder online im Kulturbüro einreichen. Zusätzlich ist der Antrag in ausgedruckter Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Kulturbüro vorzulegen. Geht diese unterschriebene Fassung nicht spätestens am sechsten Werktag nach Fristende ein, gilt der Antrag als nicht eingereicht.

  • Weitere Antragsfristen für die Durchführung von Projekten in 2027 sind der 30.09.2026, 31.01. & 31.03.2027.
  • Hinweis zur Einreichung des Verwendungsnachweises

Die Einreichung des Verwendungsnachweises über das Onlineformular ist derzeit leider nicht möglich. Bitte nutzen vorübergehend das Formular „Verwendungsnachweis“ im Bereich Dokumente.

Alternativ kann das ausgefüllte Formular per E-Mail eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass der Verwendungsnachweis zusätzlich in ausgedruckter Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Kulturbüro eingereicht werden muss.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Voraussetzung und Umfang

Voraussetzungen für eine Einzelprojektförderung

Die zur Verfügung stehenden Mittel dienen der Förderung künstlerischer und kultureller Projekte. Die Projekte bzw. Maßnahmen sollen allen Bürgern/innen zugänglich sein, ein öffentliches Interesse erwarten lassen, Eigeninitiative, Mitverantwortung und Innovation unterstützen und fördern. Sie sollen ortsbezogen, die Kulturszene belebend und können kunstspartenübergreifend sein.

Umfang der Förderung

Gefördert werden können Kulturelle Leistungen aus den künstlerischen Bereichen, der Darstellenden und der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur und des Films.
Informationen zur Antragstellung

Wenn Sie ein Projekt beantragen möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf unserer Homepage veröffentlichte Kulturförderrichtlinie und prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch das Kulturbüro in Frage kommt.

Beantragung von Projekten

Zuwendungen der Stadt Frankfurt (Oder) werden nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist über das Online-Portal des Kulturbüros zu stellen.

  • Der Antrag ist zusätzlich in ausgedruckter Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Kulturbüro einzureichen. Liegt dieser nicht spätestens am 6. Werktag nach Fristende beim Kulturbüro vor, gilt er als nicht eingereicht.
  • Maßgeblich ist der Eingang durch die persönliche Abgabe oder der postalische Eingang im Kulturbüro (Lindenstraße 7, 15230 Frankfurt (Oder)).

Bitte lesen Sie die Hinweise zur Antragstellung/Worterklärungen in den Informationsfeldern an den jeweiligen Fragen aufmerksam und wenden Sie sich bei Rückfragen direkt an das Kulturbüro.

Vorzeitiger Maßnahmebeginn

Es ist möglich, einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen, um vor Freigabe und Erstellung eines Zuwendungsbescheides mit dem Projekt zu beginnen. Dieser ist über das Online-Portal des Kulturbüros zu stellen.

  • Der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn ist zusätzlich in ausgedruckter Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Kulturbüro einzureichen.

Änderungen

Der/Die Zuwendungsempfänger/in hat dem Kulturbüro gegenüber eine Mitteilungs- und Informationspflicht. Mit diesem Antrag können Sie eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes, Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan oder sonstige Änderungen beantragen.

  • Der Änderungsantrag ist zusätzlich in ausgedruckter Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Kulturbüro einzureichen.

Auszahlung der Mittel

Die Auszahlung der Zuwendung oder eines Teilbetrages erfolgt nur auf Ihre Anforderung hin. Dafür ist das Formular „Mittelanforderung“ auf unserer Homepage unter Downloads zu verwenden.

  • Die Mittelanforderung ist zusätzlich in ausgedruckter Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Kulturbüro einzureichen.

Anlagen für den Verwendungsnachweis


  • Die Beleglisten sind nach der Fertigstellung als PDF abzuspeichern und im Verwendungsnachweis als Anlage beizufügen (hochzuladen). Außerdem sind die Beleglisten dem Verwendungsnachweis, der mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Kulturbüro eingereicht werden muss, beizufügen!

Kommunale Fördermöglichkeiten

Sie finden in der nachfolgenden Übersicht eine Zusammenstellung "Kommunaler Fördermöglichkeiten", die als Unterstützung bei der Umsetzungen von neuen Projektideen helfen soll.