Ausleihe
Nutzungsüberlassung von Kunstwerken gemäß
Nutzungs- und Entgeltordnung des Kulturbüros der Stadt Frankfurt (Oder)
Die vollständige Nutzungs- und Entgeltordnung kann hier heruntergeladen werden.
Allgemeine Hinweise
- Das Kulturbüro ist berechtigt im Rahmen dieser Nutzungs- und Entgeltordnung privaten und juristischen Personen Kunstwerke für einen befristeten Zeitraum zu überlassen.
- Die Kunstwerke werden nur innerhalb der Stadt Frankfurt (Oder) verliehen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Überlassung eines Kunstwerkes.
- Einzelheiten sind im Mietvertrag zu regeln.
Allgemeine Pflichten des/r Nutzer/-in
- Das übergebene Kunstwerk, der Rahmen und das sonstige Zubehör sind sorgfältig zu behandeln und vor Veränderungen, Beschädigungen, Zerstörungen und Verlust zu bewahren. Das Kunstwerk darf nicht, auch nicht zeitweise, aus dem Rahmen entfernt werden, die vorhandene Aufhängevorrichtung an Bildträgern nicht verändert werden.
- Das übergebene Kunstwerk darf nur in den Räumen des/r Nutzer/-in aufbewahrt werden, wie vertraglich vereinbart wurde.
- Die lt. Vertrag überlassenen Kunstwerke dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Der/Die Nutzer/-in ist verpflichtet, die überlassenen Kunstwerke zu den angegebenen Versicherungswerten bei einem geeigneten Versicherungsunternehmen zu versichern. Der Nachweis ist vor Vertragsabschluss vorzulegen.
Entgelt für die Überlassung von Kunstwerken
- Ein Kunstwerk wird dem Nutzer gegen ein Entgelt überlassen
- Das Nutzungsentgelt bemisst sich in Abhängigkeit der Versicherungssumme des Kunstwerkes wie folgt:
Versicherungssumme |
Entgelt |
|
I | 1,00 € bis 149,00 € |
30,00 € |
II |
150,00 € bis 499,00 € | 60,00 € |
III |
500,00 € bis 1.499,00 € |
85,00 € |
IV |
1.500,00 € bis 2.499,00 € |
115,00 € |
V |
2.500,00 € bis 3.999,00 € |
145,00 € |
VI |
4.000,00 € bis 4.999,00 € |
290,00 € |
VII |
5.000,00 € bis 7.500,00 € |
570,00 € |
Auf die Entgelte wird jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
Entgeltfreie Überlassung von Kunstwerken
- Schulen, Kindertagesstätten, Senioren- und Pflegeheime sowie Einrichtungen in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege werden Kunstwerke unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Entgeltfreiheit ist, dass die Kunstwerke in den jeweils öffentlichen Bereichen wie Fluren, Gemeinschaftsräumen o.ä. präsentiert werden.
- Besteht ein öffentliches Interesse an der Präsentation von Kunstwerken in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, werden diese unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
- Für Nutzungsüberlassungen nach Punkt 2 und 3 trägt das Kulturbüro die Kosten der Versicherung
Nutzungsdauer, Verlängerung und Kündigung
- Der Nutzungszeitraum umfasst 12 Monate.
- Der Nutzungsvertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht fristgemäß gekündigt wird. Auf Verlangen ist dabei das Kunstwerk vorzuweisen
- Vertraglich überlassene Kunstwerke können vorgemerkt werden.
- Ort der Übergabe/Rückgabe ist die Artothek
- Der sachgerechte Transport und Verpackung der Kunstwerke obliegt dem/der Nutzer/in.
- Die Regelungen zur Kündigung werden im Vertrag gesondert vereinbart
Zahlungsbedingungen und Fälligkeit des Entgeltes
- Entgelte werden jährlich im vierten Quartal eines Kalenderjahres fällig.
- Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage.
- Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung.