Inhalt

Bei Projekten mit mehreren Institutionen erhält einer der Partner/-innen die Zuwendung als Gesamtvorhaben. Die Mittel für die weiteren Partner/-innen werden im Zuwendungsbescheid als „Zuwendungen zur Weitergabe an Dritte“ ausgewiesen und gelten steuerrechtlich ebenfalls als Zuwendungen – nicht als Leistungsentgelte.