Das bedeutet, dass Sie Fördermittel ganz oder teilweise an andere Projektpartner weitergeben. Dies ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Kulturbüros und unter der Voraussetzung zulässig, dass es dem Förderzweck dient.
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Das bedeutet, dass Sie Fördermittel ganz oder teilweise an andere Projektpartner weitergeben. Dies ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Kulturbüros und unter der Voraussetzung zulässig, dass es dem Förderzweck dient.