Eine Organisation gilt als gemeinnützig, wenn sie selbstlos das Gemeinwohl fördert (§ 52 AO). Gemeinnützige Körperschaften sind steuerlich begünstigt und müssen diesen Status beim Finanzamt beantragen.
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Eine Organisation gilt als gemeinnützig, wenn sie selbstlos das Gemeinwohl fördert (§ 52 AO). Gemeinnützige Körperschaften sind steuerlich begünstigt und müssen diesen Status beim Finanzamt beantragen.