Nur mit genehmigtem vorzeitigen Maßnahmebeginn. Sonst gilt das Projekt als „bereits begonnen“ und ist nicht förderfähig (Gemäß KFR Pkt. 2.8.).
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Nur mit genehmigtem vorzeitigen Maßnahmebeginn. Sonst gilt das Projekt als „bereits begonnen“ und ist nicht förderfähig (Gemäß KFR Pkt. 2.8.).