Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass ein Antragssteller mehrere Anträge gleichzeitig stellt, solange es sich hierbei um unterschiedliche Vorhaben handelt.
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Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass ein Antragssteller mehrere Anträge gleichzeitig stellt, solange es sich hierbei um unterschiedliche Vorhaben handelt.