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Fragen zur Antragstellung

Welche Projekte fördert das Kulturbüro Frankfurt (Oder)?

Gefördert werden unterschiedliche kulturelle Formate wie etwa Veranstaltungen, Ausstellungen, Performances, Workshops oder Publikationen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Projekt öffentlich zugänglich ist und einen kulturellen Mehrwert bietet. Es soll zur kulturellen Vielfalt beitragen, den gesellschaftlichen Austausch fördern und möglichst viele Menschen erreichen.

Wer kann eine Projektförderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppen, Vereine sowie Initiativen aus der freien Kunst- und Kulturszene. Auch Antragsteller, die ihren Sitz außerhalb von Frankfurt (Oder) haben, können eine Förderung erhalten, sofern ihr Projekt den Anforderungen der Kulturförderrichtlinie, insbesondere Abschnitt 3, entspricht. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das geplante Projekt das bestehende städtische Kulturangebot sinnvoll ergänzt oder erweitert. Es soll einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt leisten und neue Impulse für die lokale Kulturlandschaft setzen.

Gibt es die Möglichkeit, Projektideen vor Einreichung eines Projektantrags mit dem/der zu-ständigen Mitarbeiter/-in für Einzelprojektförderung einen Termin zu vereinbaren?

Ja, gern! Beratungstermine können jederzeit vereinbart werden. Alternativ können Sie uns auch telefonisch kontaktieren, um vorab zu klären, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich für eine Förderung durch die Stadt Frankfurt (Oder) infrage kommt. So lässt sich unnötiger Aufwand vermeiden und Sie erhalten frühzeitig eine Einschätzung zur Förderfähigkeit deines Projekts.

Wann kann ich einen Projektantrag einreichen?

Sie können Ihren Antrag ab drei Monate vor dem jeweiligen Stichtag einreichen. Die offiziellen Fristen sind: 30.09., 31.01. und 31.03. Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag als Fristende.

Kann ein Antragssteller mehrere Anträge gleichzeitig stellen?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass ein Antragssteller mehrere Anträge gleichzeitig stellt, solange es sich hierbei um unterschiedliche Vorhaben handelt. 

Was gilt für jahresübergreifende Projekte?

Jahresübergreifende Projekte können grundsätzlich über zwei Kalenderjahre hinweg durchgeführt werden, sofern sie innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen werden. Damit Ihre Förderung berücksichtigt werden kann, muss der Antrag bis zum 30.09. des Vorjahres eingereicht werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Jahres, in dem Ihr Projekt beginnt.

Wie muss der Antrag eingereicht werden?

Sie können Ihren Antrag entweder schriftlich im Kulturbüro oder online über die Homepage des Kulturbüros unter https://kulturbuero-ffo.de einreichen. Unabhängig von der gewählten Einreichungsform ist der Antrag zusätzlich in ausgedruckter Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Kulturbüro vorzulegen. Erfolgt die Einreichung dieser unterschriebenen Druckfassung nicht spätestens am sechsten Werktag nach Ablauf der Frist, gilt Ihr Antrag als nicht eingereicht.

Welche Unterlagen müssen dem Antrag beiliegen?

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

• Bei Erstbeantragung sind der aktuelle Nachweis über die Gemeinnützigkeit, der Nachweis der Rechtsform und die Satzung vorzulegen

• Bei wiederholter Antragstellung ist nur die Änderung vorzulegen

• Projektbeschreibung

• Kosten- und Finanzierungsplan

Um welche Finanzierungsart handelt es sich beim Kulturbüro Frankfurt (Oder)?

Das Kulturbüro fördert im Rahmen einer Anteilsfinanzierung.

Was bedeutet Anteilsfinanzierung und wie hoch ist die Förderung?

Das Kulturbüro Frankfurt (Oder) übernimmt einen festgelegten Prozentsatz der förderfähigen Gesamtkosten. Es gibt einen Höchstbetrag von 15.000 €, der nicht überschritten werden darf. Bei Einsparungen oder höheren Einnahmen muss die Zuwendung anteilig zurückgezahlt werden.

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung und deckt bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben. In der Regel liegt der maximale Förderbetrag bei 15.000 € pro Projekt (auch bei jahresübergreifenden Projekten). In Ausnahmefällen – etwa bei besonderen Themenjahren, Jubiläumsveranstaltungen oder Kooperationen mit mindestens fünf förderfähigen Trägern – sind bis zu 50.000 € möglich.

Sind Eigenmittel oder Drittmittel erforderlich?

Ja, grundsätzlich sind Eigenmittel oder Drittmittel erforderlich, da die Förderung laut Richtlinie als Anteilsfinanzierung erfolgt. Das bedeutet: Die Projektförderung deckt maximal 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben – die restlichen mindestens 10 % müssen durch Eigenmittel, Drittmittel oder andere Finanzierungsquellen aufgebracht werden (Eigenanteil).

Darf man mehrere Projekte pro Jahr einreichen?

Ja. Ein Träger kann mehrere Projekte beantragen, solange die Gesamtfördersumme pro Jahr 30.000 € nicht übersteigt.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung Ausgaben tätige?

Diese Ausgaben werden nicht anerkannt und können nicht über die Förderung abgerechnet werden.

Wer entscheidet über die Förderung?

Eine Bewilligungskommission, bestehend aus:

  • zehn Mitglieder, die vom Kulturausschuss auf Vorschlag der Fraktionen gemäß § 41 (2) BbgKVerf gewählt werden
  • der Werkleiter/in des Eigenbetriebes Kulturbetriebe
  • dem/der Leiter/in des für Kultur zuständigen Dezernates
  • einem Mitglied aus der Kulturpraxis bzw. Kulturwissenschaft, dass nicht Antragsteller/in ist und vom Kulturausschuss gewählt wird. Vorschlagsberechtigt sind alle Fraktionen

Die Bewilligungskommission tagt mindestens drei Mal im Jahr. Über die Entscheidung wird regelmäßig, mindestens jedoch jährlich, im Ausschuss für Kultur sowie im Werksausschuss Eigenbetrieb Kulturbetriebe berichtet.

Die Bewilligungskommission gibt sich eine Geschäftsordnung mit Festlegungen zum Vorsitz, zur Beschlussfassung sowie zum Bewertungsverfahren auf Basis der in dieser Richtlinie verankerten Kriterien. Sie informiert Antragstellende öffentlich über das Bewertungsverfahren in geeigneter Form.