Fragen zum Antrag
Muss mein Projekt einen festen Titel haben?
Ja. Ein eindeutiger Projekttitel ist verpflichtend. Falls Sie nur einen Arbeitstitel haben, geben Sie diesen bitte an. Bei späterer Änderung müssen Sie das Kulturbüro informieren – vorausgesetzt, Ihr Projekt wird gefördert.
Was ist der »Projektzeitraum«?
Der Projektzeitraum umfasst alle Phasen: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Er muss klar mit Start- und Enddatum angegeben werden.
Was ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn?
Das ist eine Genehmigung, die Sie beantragen können, wenn Sie vor der offiziellen Förderzusage mit dem Projekt starten möchten. Ohne diese Genehmigung werden Ausgaben nicht anerkannt.
Kann ich mit meinem Projekt schon starten, bevor ich die Förderung erhalte?
Nur mit genehmigtem vorzeitigen Maßnahmebeginn. Sonst gilt das Projekt als „bereits begonnen“ und ist nicht förderfähig (Gemäß KFR Pkt. 2.8.).
Gibt es einen Anspruch auf Förderung bei genehmigtem vorzeitigen Maßnahmebeginn?
Nein. Die Genehmigung erlaubt lediglich den Projektstart – sie garantiert keine Förderung.
Was bedeutet Weiterleitung der Zuwendung?
Das bedeutet, dass Sie Fördermittel ganz oder teilweise an andere Projektpartner weitergeben. Dies ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Kulturbüros und unter der Voraussetzung zulässig, dass es dem Förderzweck dient.
Was ist die Freie Szene?
Die Freie Szene umfasst alle unabhängig arbeitenden Künstler*innen, Ensembles und Einrichtungen in freier Trägerschaft – z. B. aus Theater, Tanz, Musik, Literatur, Bildender Kunst, Neuen Medien und spartenübergreifenden Projekten.
Was bedeutet Gemeinnützigkeit?
Eine Organisation gilt als gemeinnützig, wenn sie selbstlos das Gemeinwohl fördert (§ 52 AO). Gemeinnützige Körperschaften sind steuerlich begünstigt und müssen diesen Status beim Finanzamt beantragen.
Wann müssen Teilnehmerlisten geführt werden?
Teilnehmerlisten sind bei geschlossenen Veranstaltungen wie Workshops, Fortbildungen oder Fahrten verpflichtend. Jeder Teilnehmer/-in muss die Teilnahme durch eigenhändige Unterschrift bestätigen.
Was muss die Teilnehmerliste enthalten?
Die Liste muss folgende Angaben enthalten: Projektname, Organisation, Ort, Datum der Maßnahme, Name, Anschrift und Alter der Teilnehmer*innen. Sie muss außerdem von der Veranstaltungsleitung unterschrieben werden.
Was gilt als innovatives Projekt?
Ein Projekt ist innovativ, wenn es sich mit aktuellen gesellschaftlichen, kulturellen oder strukturellen Themen und Bedarfen auseinandersetzt. Innovation kann sich in neuen Formaten, ungewöhnlichen Kooperationen oder frischen künstlerischen Ansätzen zeigen. Dieses Kriterium wird im Bewertungsverfahren der Bewilligungskommission mit 20 % gewichtet und erhöht die Förderchancen.
Was bedeutet Nachhaltigkeit im Förderkontext?
Nachhaltigkeit bezieht sich auf die Wirkung über den Förderzeitraum hinaus. Gemeint ist die Weiterführung der Projektarbeit, die Nachnutzung entstandener Ergebnisse oder die dauerhafte Wirkung auf die Zielgruppe(n). Ein nachhaltiges Projekt schafft Strukturen, Inhalte oder Netzwerke, die über das Projektende hinaus bestehen bleiben.
Was sind Kooperationspartner/-innen?
Kooperationspartner/-innen sind Personen oder Einrichtungen, die gemeinsam an einem Projekt arbeiten, um einen positiven Nutzen für alle Beteiligten zu erzielen. Die Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigem Vertrauen und klaren Absprachen, die auch vertraglich geregelt werden sollten.
Was ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung?
Sie dokumentiert die Zusammenarbeit aller Partner/-innen eines Verbundprojekts. Darin werden Rechte und Pflichten zur Nutzung und Verwertung von Wissen und Ergebnissen festgelegt.
Wie funktioniert die Förderung bei Kooperationsprojekten?
Bei Projekten mit mehreren Institutionen erhält einer der Partner/-innen die Zuwendung als Gesamtvorhaben. Die Mittel für die weiteren Partner/-innen werden im Zuwendungsbescheid als „Zuwendungen zur Weitergabe an Dritte“ ausgewiesen und gelten steuerrechtlich ebenfalls als Zuwendungen – nicht als Leistungsentgelte.
Was ist ein Letter of Intent (LOI)?
Ein LOI ist eine unverbindliche Absichtserklärung, die die Mitwirkung aller wesentlichen Projektpartner/-innen bestätigt. Wenn sich Partner/-innen auch finanziell beteiligen, müssen ihre Beiträge im LOI mit konkreten Beträgen angegeben werden.
Was zählt zur Öffentlichkeitsarbeit im Projekt?
Dazu gehören alle Maßnahmen zur öffentlichen Kommunikation des Projekts, z. B. Flyer, Broschüren, Plakate, Websites, Presseartikel, Radiosendungen, Informationsveranstaltungen sowie Werbematerialien für Vernissagen oder Finissagen.