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Einzelprojektförderung

Aktuelles

Die nächste Antragsfrist endet am Montag, 30.09.2024 und betrifft Projekte, die im Jahr 2025 realisiert werden sollen.

Die Beantragung erfolgt über Nutzung des Online-Formulars. Spätestens sechs Werktage nach Ablauf der Antragsfrist ist zusätzlich ein unterschriebenes Originalexemplar des Antrags im Kulturbüro einzureichen.

Die Frist für die Online-Antragstellung endet zu den genannten Terminen jeweils um 23:59 Uhr.

ACHTUNG! Der Antrag gilt nur dann als eingegangen, wenn der unterschriebene und vollständige Originalantrag spätestens sechs Werktage nach Ablauf der Antragsfrist per Post (es gilt der Poststempel) oder unter Nutzung des Hausbriefkastens (am Tor) im Kulturbüro eingereicht wird.


Hinweis: Bis auf unbestimmte Zeit ist die Einreichung von Projektanträgen, die Beantragungen von Änderungsanträgen, Mittelabforderungen sowie die Einreichung von Verwendungsnachweisen zusätzlich in Papierform möglich.

Maßgeblich ist der Eingang durch die persönliche Abgabe oder der postalische Eingang im Kulturbüro (Lindenstraße 7, 15230 Frankfurt (Oder)).


Weitere Fristen für die Einreichung von Projektanträgen (die in 2025 realisiert werden sollen) sind: 31.01.2025, 31.03.2025.


Voraussetzung und Umfang

Voraussetzungen für eine Einzelprojektförderung

Die zur Verfügung stehenden Mittel dienen der Förderung künstlerischer und kultureller Projekte. Die Projekte bzw. Maßnahmen sollen allen Bürgern/innen zugänglich sein, ein öffentliches Interesse erwarten lassen, Eigeninitiative, Mitverantwortung und Innovation unterstützen und fördern. Sie sollen ortsbezogen, die Kulturszene belebend und können kunstspartenübergreifend sein.

Umfang der Förderung

Gefördert werden können Kulturelle Leistungen aus den künstlerischen Bereichen, der Darstellenden und der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur und des Films.
Informationen zur Antragstellung

Wenn Sie ein Projekt beantragen möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf unserer Homepage veröffentlichte Kulturförderrichtlinie und prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch das Kulturbüro in Frage kommt.

Beantragung von Projekten

Zuwendungen der Stadt Frankfurt (Oder) werden nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist über das Online-Portal des Kulturbüros zu stellen.

  • Der Antrag ist zusätzlich in ausgedruckter Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Kulturbüro einzureichen.

Bitte lesen Sie die Hinweise zur Antragstellung/Worterklärungen in den Informationsfeldern an den jeweiligen Fragen aufmerksam und wenden Sie sich bei Rückfragen direkt an das Kulturbüro.

Vorzeitiger Maßnahmebeginn

Es ist möglich, einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen, um vor Freigabe und Erstellung eines Zuwendungsbescheides mit dem Projekt zu beginnen. Dieser ist über das Online-Portal des Kulturbüros zu stellen.

  • Der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn ist zusätzlich in ausgedruckter Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Kulturbüro einzureichen.

Änderungen

Der/Die Zuwendungsempfänger/in hat dem Kulturbüro gegenüber eine Mitteilungs- und Informationspflicht. Mit diesem Antrag können Sie eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes, Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan oder sonstige Änderungen beantragen.

  • Der Änderungsantrag ist zusätzlich in ausgedruckter Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Kulturbüro einzureichen.

Auszahlung der Mittel

Die Auszahlung der Zuwendung oder eines Teilbetrages erfolgt nur auf Ihre Anforderung hin. Dafür ist das Formular „Mittelanforderung“ auf unserer Homepage unter Downloads zu verwenden.

  • Die Mittelanforderung ist zusätzlich in ausgedruckter Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Kulturbüro einzureichen.

Verwendungsnachweis

Alle nötigen Informationen zum Verwendungsnachweis finden Sie im Dokument „Verwendungsnachweis“ (Downloads).

  • Der Verwendungsnachweis ist zusätzlich in ausgedruckter Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Kulturbüro einzureichen.

Anlagen für den Verwendungsnachweis


  • Die Beleglisten sind nach der Fertigstellung als PDF abzuspeichern und im Verwendungsnachweis als Anlage beizufügen (hochzuladen). Außerdem sind die Beleglisten dem Verwendungsnachweis, der mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Kulturbüro eingereicht werden muss, beizufügen!